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Arbeitnehmer­sparzulage:Dein Sparbonus. 
Jetzt sichern.

Hol dir mehr aus deinem VL-Sparen – dank staatlicher Förderung, die deine Bemühungen belohnt und deine finanziellen Ziele beschleunigt.

Mach den Förder-Check

Arbeitnehmersparzulage – Dein Extra vom Staat für die Zukunft

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine attraktive staatliche Förderung, die das Sparen von vermögenswirksamen Leistungen unterstützt. Ob du für ein Eigenheim sparst, für deine Zukunft vorsorgst oder einfach dein Vermögen aufbauen möchtest – der Staat legt noch etwas für dich oben drauf.


Das Beste daran: Seit 2024 profitieren dank erhöhter Einkommensgrenzen Millionen mehr Menschen von dieser Förderung. So wird die Arbeitnehmersparzulage zu deinem persönlichen Turbo für alle finanziellen Ziele.

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Finde heraus, ob du von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren kannst.

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Die Berechnung gibt dir eine erste Orientierung, kann aber von deiner individuellen Situation abweichen. Wir haben dabei schon einige Standard-Abzüge wie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für dich berücksichtigt. Deine persönliche Lage kann natürlich variieren: Individuelle Freibeträge, besondere Werbungskosten oder zusätzliche Einnahmen können dein zu versteuerndes Einkommen beeinflussen. 01/2024; ohne Gewähr.

Dein Wegweiser zur Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist dein Turbo für cleveres Sparen. Hier erfährst du alles Wichtige über diese attraktive staatliche Förderung.
 

Übersicht der Arbeitnehmersparzulage Förderung  
Zulagensatz 9 % auf auf deine VL-Einzahlungen
Förderhöchstbetrag
je Arbeitnehmender auf vermögenswirksame Leistungen
bis zu 470 €
Zulagenhöhe 
je Arbeitnehmender
43 €
Einkommensgrenzen1 40.000 € für Alleinstehende
80.000 € für Verheiratete/Verpartnerte

 

1 Zu versteuerndes Einkommen.

 

Förder-Kompass: So hoch darf dein Bruttogehalt sein

Navigiere zielsicher durch die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage. Hier erfährst du auf einen Blick, ob dein Bruttogehalt dir den Weg zum staatlichen Sparbonus öffnet.
 

Anzahl der Kinder
 
Alleinstehend
 
Verheiratet oder verpartnert
1 Arbeitnehmender bzw. 1 Arbeitnehmende
Verheiratet oder verpartnert
2 Arbeitnehmende
keine 50.200 € 98.900 € 100.400 €
1 Kind 61.100 € 110.300 € 111.800 €
2 Kinder 67.000 € 115.800 € 123.100 €
3 Kinder 73.000 € 126.100 € 134.400 €

 

Die angegebenen Bruttogehälter sind dein Wegweiser – sie geben dir eine erste Orientierung. Wir haben dabei schon einige Standard-Abzüge wie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für dich berücksichtigt. Deine persönliche Situation kann natürlich variieren: Individuelle Freibeträge, besondere Werbungskosten oder zusätzliche Einnahmen können dein zu versteuerndes Einkommen beeinflussen. Stand 01/2024 ohne Gewähr.

Bereit, deine Förderchancen zu maximieren?

Unsere Experten:innen helfen dir, das Beste aus der Arbeitnehmersparzulage herauszuholen und zeigen dir, wie du sie optimal mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierst.

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Persönliche Beratung zu deiner individuellen Situation

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Maßgeschneiderte Lösungen für deine Sparziele

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Unterstützung bei der Beantragung und Optimierung deiner Förderungen


Beispiel: Ehepaar, 2 Arbeitnehmende, 2 Kinder 
 

Das Ehepaar hat ein Jahresbruttoeinkommen von 123.000 € und liegt damit innerhalb der Einkommensgrenzen. Beide zahlen vermögenswirksame Leistungen von je 470 € ein und bekommen je 9 % Arbeitnehmersparzulage geschenkt. 


Das ergibt nach:
 

1 Jahr 5 Jahren 7 Jahren 10 Jahren
86 € 430 € 602 € 860 €

 

Hinzu kommen die Guthabenzinsen von der BKM!

Staatliche Fördermittel – Icon

Nicht verpassen: Staatliche Fördermittel


Deutschlandweit stehen für Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnimmobilien über 6.000 Förderprogramme bereit. Unsere Berater:innen stellen sicher, dass du keines davon verpasst, auf das du einen Anspruch hast!

 

Zum Thema Förderung
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Kein Problem! Dafür sind wir und unsere Berater:innen da. Wir unterstützen dich gerne bei der Planung deiner Zukunft.

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