Jährliche Förderung auf Sparbeiträge!
Wohnungsbauprämie | |
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Prämiensatz | 10 % |
Förderhöchstbetrag1 | 700 € / 1.400 € |
Prämienhöhe1 | 70 € / 140 € |
Einkommensgrenzen1 | 35.000 € / 70.000 €2 |
1 Alleinstehend / verheiratet oder verpartnert.
2 Zu versteuerndes Einkommen.
Anzahl der Kinder |
Alleinstehend |
Verheiratet oder verpartnert 1 Arbeitnehmender |
Verheiratet oder verpartnert 2 Arbeitnehmende |
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keine | 44.100 € | 84.200 € | 88.300 € |
1 Kind | 55.000 € | 93.900 € | 99.600 € |
2 Kinder | 60.900 € | 103.200 € | 110.900 € |
3 Kinder | 66.200 € | 112.500 € | 122.000 € |
Beachte bitte, dass die oben genannten Beträge der groben Orientierung dienen. In den Bruttolohn-Angaben sind z. B. die Pauschbeträge für Arbeitnehmende und Sonderausgaben berücksichtigt. Bei individueller Betrachtung können sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder weitere Einnahmen aus anderen Einkunftsarten das angegebene zu versteuernde Einkommen ändern. Stand 01/2024 ohne Gewähr.
Das Ehepaar hat ein Jahresbruttoeinkommen von 110.000 € und liegt damit innerhalb der Einkommensgrenzen. Es erhält für seine jährlichen Sparbeiträge von 1.400 € vom Staat jeweils 10 % Prämie geschenkt.
Das ergibt nach:
1 Jahr | 5 Jahren | 7 Jahren | 10 Jahren |
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140 € | 700 € | 980 € | 1.400 € |
Hinzu kommen die Guthabenzinsen von der BKM!