Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung mit der die Vermögensbildung von Arbeitnehmenden unterstützt wird. Gefördert wird das Anlegen der vermögenswirksamen Leistungen (VL), die die Arbeitgebenden zusätzlich zum Gehalt zahlen.
Seit 2024 gelten für den Erhalt der Arbeitnehmerzulage deutlich erhöhte Einkommensgrenzen. Für Singles und Getrenntlebende gilt als Einkommensgrenze ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro, bei Verpartnerten sind es 80.000 Euro. Damit können jetzt rund 6 Millionen Menschen mehr von der staatlichen Förderung profitieren.
Du bekommst vermögenswirksame Leistungen, hast aber noch keine Idee, wie du sie anlegen sollst? Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast und sagen dir, was du tun musst, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Daneben findest du im Ratgeber noch weitere nützliche Tipps.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, mit der das Sparen, also der Vermögensaufbau belohnt wird. Grundvoraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist ein Sparvertrag, auf den du regelmäßig Geld einzahlst. Für einen solchen Sparvertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das einzuzahlende Geld bekommst du je nach Tarif- bzw. Arbeitsvertrag zusätzlich zum Gehalt von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber in Form der „vermögenswirksamen Leistungen“. Falls nicht, kannst du auch selbst einen Teil deines Gehaltes auf den Sparvertrag überweisen lassen.
Viele Arbeitgebende zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksamen Leistungen (abgekürzt VWL oder VL), um sie bei der Vermögensbildung oder der privaten Vorsorge zu unterstützen. Diese Leistungen sind freiwillig bzw. Bestandteil eines Tarifvertrages. Wenn vermögenswirksame Leistungen gewährt werden, betragen sie mindestens 6,65 Euro. Nach oben gibt es keine offizielle Begrenzung, aber mehr als 40 Euro werden in ganz seltenen Fällen gezahlt. Z. B. wenn die Arbeitgebenden an keinen Tarifvertrag gebunden sind und frei über die Höhe entscheiden können. Wenn dir also deine Chefin oder dein Chef vermögenswirksame Leistungen zahlen, liegen diese in der Regel zwischen 79,80 Euro und 480,00 Euro im Jahr. Für das VL-Sparen gibt es verschiedene Anlageformen, auf die deine Arbeitgebenden das „geschenkte“ Geld einzahlen können.
Mit Arbeitnehmersparzulage geförderte Anlageformen sind
• Bausparvertrag
• Tilgung einer laufenden Baufinanzierung
• Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
Wertpapiersparverträge laufen 7 Jahre lang. 6 Jahre zahlen deine Arbeitgebenden monatlich den Sparbeitrag ein. Im 7. Jahr ruht der Vertrag, danach kannst du frei über dein Guthaben verfügen. Beim Bausparvertrag ist es etwas einfacher, hier gibt es kein Ruhejahr. Deine Chefin oder Chef können also auch im 7. Jahr monatlich den VL-Betrag einzahlen.
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Ob und in welcher Höhe deine Chefin oder dein Chef dir vermögenswirksame Leistungen zahlt, ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Normalerweise erfährst du es bereits beim Vorstellungsgespräch, falls nicht, frage einfach in der Personalabteilung nach.
Du hast die Wahl zwischen einem Bausparvertrag, einem Wertpapiersparvertrag oder du tilgst mit deinen vermögenswirksamen Leistungen eine laufende Baufinanzierung.
Lege die Bestätigung über den unterschriebenen Vertrag deinen Arbeitgebenden vor. Sie werden dann den zugesagten Betrag monatlich auf das ausgewählte Sparkonto einzahlen.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, gelten ab dem 1.1.2024 deutlich erhöhte und einheitliche Einkommensgrenzen. Egal, für welche Anlageform du dich entscheidest, das zu versteuerndes Einkommen darf bei Alleinstehenden 40.000 Euro und bei Verpartnerten 80.000 Euro nicht überschreiten.
Aber wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen? Ausgehend von deinem Brutto-Jahreseinkommen, welches deutlich höher sein kann, werden je nach Lebenssituation verschiedene Pauschalbeträge abgezogen, um auf das zu versteuernde Einkommen zu kommen.
In dieser Tabelle haben wir dir verschiedene Szenarien zusammengestellt und aufgeführt, wie hoch dein Bruttoeinkommen sein darf.
Anzahl der Kinder | alleinstehend | verheiratet oder verpartnert 1 Arbeitnehmer:in |
verheiratet oder verpartnert 2 Arbeitnehmer:innen |
---|---|---|---|
Keine | 50.200 € | 98.900 € | 100.400 € |
1 Kind | 61.100 € | 110.300 € | 111.800 € |
2 Kinder | 67.000 € | 115.800 € | 123.100 € |
3 Kinder | 73.000 € | 126.100 € | 134.400 € |
Beachte bitte, dass die oben genannten Beträge der groben Orientierung dienen. In den Bruttolohn-Angaben sind z. B. die Pauschbeträge für Arbeitnehmende und Sonderausgaben berücksichtigt. Bei individueller Betrachtung können sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder weitere Einnahmen aus anderen Einkunftsarten das angegebene zu versteuernde Einkommen ändern. Stand 01/2024 ohne Gewähr.
Du hast dich für eine bestimmte Sparform entschieden und deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber zahlen die vermögenswirksamen Leistungen ein.
Als Single beträgt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro. Bei Verpartnerten darf das zu versteuerndes Jahreseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigen.
Die Bank oder Bausparkasse, die deine VL-Anlage führt, erstellt dir für jedes Jahr eine Bescheinigung, mit der du die Arbeitnehmersparzulage über deine jährliche Einkommenssteuererklärung beantragst.
Dein zuständiges Finanzamt prüft deinen Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, setzt es die Höhe der gewährten Arbeitnehmersparzulage fest. Der Betrag wird immer auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufgerundet.
Die jährlich festgelegte Arbeitnehmersparzulage wird angesammelt und ausgezahlt, wenn die jeweiligen Spar- und Ruhezeiten eingehalten wurden und das Geld nicht frühzeitig abgezogen wurde.
Wenn deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber dir keine oder nicht den vollen Satz vermögenswirksame Leistungen zahlt, kannst du den fehlenden Anteil selbst einzahlen. Um die volle Arbeitnehmersparzulage zu erhalten musst du beim Bausparen oder beim Tilgen eines Baudarlehens jährlich insgesamt 470 Euro sparen bzw. tilgen.
Hast du dich für einen Wertpapiersparvertrag entschieden, solltest du mindestens 400 Euro jährlich einzahlen, um die volle Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können.
Bitte einfach deine Chefin oder deinen Chef, einen Teil deines Gehaltes auf den von dir abgeschlossenen VL-Vertrag einzuzahlen. Beim Bausparvertrag sind es monatlich 39,17 Euro, beim Wertpapiersparvertrag 33,34 Euro, um auf den jeweiligen förderfähigen Höchstsparbeitrag von 470 Euro bzw. 400 Euro zu kommen. Jetzt brauchst du nur noch die Arbeitnehmersparzulage mit deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen.
Ja, du liest richtig, das geht! Voraussetzung ist nur, dass du zwei unterschiedliche VL-Verträge abschließt, z. B. einen Bausparvertrag und einen Fondssparplan. In den Bausparvertrag fließen jährlich mindestens 470 Euro und in den Wertpapiersparvertrag mindestens 400 € vermögenswirksame Leistungen ein. Monatlich sind es 72,51 Euro, die insgesamt in die zwei Verträge eingezahlt werden müssen. Da du nicht so viel VL bekommst, musst du also einen Teil aus eigener Tasche bezahlen. Wie das geht, hast du oben gelesen.
Liegt dein Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen steht dir jährlich eine Arbeitnehmersparzulage von 123 Euro zu. 43 Euro über das Bausparen und mit 80 Euro wird das Wertpapiersparen gefördert.
Aber Vorsicht: Beim Wertpapiersparen besteht immer das Risiko von schwankenden Kursen und damit der Verlust deines angesparten Vermögens. Auf Nummer sicher gehst du nur mit einem Bausparvertrag. Zudem musst du beim Fondssparplan eine Ruhephase von einem Jahr einhalten, in der du nicht sparen kannst.
Die Arbeitnehmersparzulage kommt mit der enormen Erhöhung der Einkommensgrenzen deutlich mehr Menschen zu Gute. Daher solltest du jetzt auch prüfen, ob dir mit deinem Einkommen die Arbeitnehmersparzulage zusteht. Schau einfach in unsere Tabelle mit den Angaben zu den Brutto-Einkommensgrenzen. Solltest du Fragen haben, findest du jederzeit in unserer Beratersuche eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner in deiner Nähe. Deine oder dein Finanzexperte:in findet bestimmt eine passende Lösung, wie auch du die Arbeitnehmersparzulage bekommst.
Du möchtest lieber heute als morgen von der Arbeitnehmersparzulage profitieren und Bausparen ist für dich kein Fremdwort, dann kannst du jetzt ganz bequem online bausparen. Das geht mit unserem Tarif ZinsPlus ganz einfach. Zusätzlich zur möglichen staatlichen Förderung bekommst du von uns garantierte Guthabenzinsen und je nach Sparzeit noch einen Bonus oben darauf. Informiere dich hier und schließe einfach online ab.
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